► Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.
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Teillockdown verlängert | Sportschießen weiter nur im Freien und weiter zu zweit | Beim Böllern gelten die Sportregeln | Vereinsveranstaltungen und Gastrobetrieb bleiben untersagt | Eigenleistung am Schießstand jetzt nur in Gruppen mit fünf Personen | Aus- und Weiterbildungsprogramm des BSSB auch im Dezember ausgesetzt | Anträge zur Novemberhilfe jetzt möglich
Der in Bayern geltende „Teillockdown“ wird verlängert und teilweise verschärft.
Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Sportschießen weiter nur im Freien und zu zweit
Es bleibt vorerst dabei:
Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur im Freien und nur allein, zu zweit (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Diese Regelung wurde bis einschließlich 20. Dezember 2020 verlängert.
Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist auch weiterhin unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig. Die Anwesenheit von Zuschauern bleibt weiter ausgeschlossen.
Und noch eines bleibt: Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt.