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Die aktuelle Pandemieentwicklung mit europa- und bundesweit stark steigenden Corona-Infektionszahlen hat auch in Bayern zu einem „Teillockdown“ geführt. Sportschießen und Vereinsbetrieb sind nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Neuerungen sind in der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) zusammengefasst. Diese Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.
Sportschießen derzeit nur zu zweit
- Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
- Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – indoor wie outdoor sowie Disziplinen-übergreifend – nur zur Sportausübung mit jeweils zwei Personen (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) am Schießstand zulässig sind. Zur genauen Anwendung dieser Zwei-Personen-Vorgabe im Verhältnis zum allgemeinen Abstandsgebot und zur vorhandenen Raumgröße stehen wir aktuell mit dem bayerischen Innenministerium im engen Austausch. Sobald eine Konkretisierung der Vorgaben an dieser Stelle erzielt werden konnte, wird diese auf unserer Homepage www.bssb.de veröffentlicht.
- Die allgemeinen Infektionsschutz- und Hygieneregeln (Abstand, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht außerhalb des eigentlichen Schießvorgangs etc.) müssen eingehalten werden. Hierzu steht auf unserer Homepage www.bssb.de ein gesondertes BSSB-Musterhygienekonzept Sportbetrieb im Teillockdown zur Verfügung.
- Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter gesonderten Voraussetzungen 2 von 3 und Auflagen zulässig. So ist etwa die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen.
- Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt!
► www.bssb-ofr-sued.info/files/4166/bssb-info-aktuelles-zur-covid-19-pandemie-stand-02-11-2020.pdf