BSSB-Info vom 26. Mai 2020
BSSB informiert
Weitere Lockerungen für den Schießsport │ Training in Raumschießanlagen│ Schutz- und Hygienekonzept für Schießstände │ 20er-Gruppen im Freien │ Wettkampf im Freien │ Training Spitzensport nichtolympisch │ Gastronomiebetrieb │ präzisierte Voraussetzung für Eigenleistungen am Schießstand │ Aus- und Weiterbildung │ Corona-Soforthilfeprogramm bis 31. Mai
Ab 8. Juni: Weitere Lockerungen für den Sport in Bayern Der Bayerische Ministerrat hat auf Grundlage der Vierten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) weitere Lockerungen der Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen beschlossen. Diese sind im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. Mai 2020 zusammengefasst.
Sie sind für den Sportbereich insbesondere ab dem 8. Juni 2020 gültig und ergänzen die bereits bestehenden Erlaubnisse.
Weitere Lockerungen sind in einem vom bayerischen Innenministerium erarbeiteten Stufenplan vorgesehen, aber aktuell noch nicht näher terminiert. Sobald eine entsprechende Anpassung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und damit eine Präzisierung der Kabinettsbeschlüsse vorliegen, werden wir hierzu wieder berichten.
Neu: Training in Raumschießanlagen
Ab 8. Juni erlaubt:
Das Schießtraining in komplett geschlossenen Schießständen bzw. Raumschießanlagen.
Voraussetzung: Erforderliche Abstandsregeln und Hygienekonzept. Weitere Präzisierungen folgen. 2 von 6 Voraussetzung: Schutz- und Hygienekonzept
- Die nun erreichten Lockerungen gehen u.a. auf einen engen Fachaustausch des BSSB mit dem bayerischen Innenministerium zurück. So hat der BSSB ein Schutzund Hygienekonzept erarbeitet, das speziell auf den schießsportlichen Betrieb abgestellt ist.
- Dieses Konzept haben wir dem bayerischen Innenministerium zur weiteren Prüfung vorgelegt. Sobald eine diesbezügliche Freigabe erfolgt, wird der BSSB das Schutz- und Hygienekonzept seinen Mitgliedsvereinen als Vorlage zur weiteren Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten und zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen.
- Das Vorliegen eines solchen, sportarten- bzw. wettkampfspezifischen Schutz-/Hygienekonzepts vor Ort am Schießstand ist zwingende Voraussetzung zahlreicher der nun erfolgenden Lockerungen der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen in Bayern