Neues direkt vom BSSB - PDF Download
Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister, Gausportleiterinnen und Gausportleiter, Vereine, Landesehrenmitglieder, Landesreferenten, Hauptamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,
ich freue mich, Euch über weitere wesentliche Lockerungen für uns Sportschützen zu informieren:
- Grundsätzlich kein Mindestabstand beim Schießen.
- Wettkämpfe in geschlossenen Räumen ab 08.07.2020 wieder möglich.
- Obergrenzen für Veranstaltungen angehoben (100 innen / 200 außen).
Alle wesentlichen Informationen hierzu findet Ihr in unserem aktuellen Rundschreiben im Anhang und auf unserer Homepage.
Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität für unseren Sport. Ich kann Euch versichern, dass sich der BSSB auch weiterhin mit Nachdruck für alle Belange unserer Schützenfamilie einsetzen wird.
Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian Kühn
1. Landesschützenmeister
Kein Mindestabstand beim Schießen
Mit Inkrafttreten der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist auch die zwingende Einhaltung des Mindestabstands bei der Sportausübung entfallen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem BSSB nun auf Nachfrage mitgeteilt, dass gegen die Unterschreitung des Mindestabstands am Schießstand grundsätzlich keine Einwände bestehen.
Auch eine sogenannte Hygienewand (z. B. Plexiglasscheibe zwischen den Schießständen) ist hierfür nicht erforderlich.
Sofern beispielsweise aufgrund der Anzahl der Sportler oder der Standkapazitäten die Einhaltung des Mindestabstands problemlos sichergestellt werden kann, sollte dieser mit Blick auf den Infektionsschutz auch eingehalten werden.
Diese Lockerung bedeutet ein Mehr an Freiheit, zugleich aber auch ein Mehr an Verantwortung für unsere Vereine und jeden Einzelnen. Bayerisches Kabinett beschließt weitere Lockerungen ab 08.07.2020.
Wettkämpfe im Inneren möglich
Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können nun auch im Inneren wieder durchgeführt werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept, welches auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Somit sind nun auch Wettkämpfe in Raumschießanlagen (z. B. Rundenwettkämpfe) wieder möglich.