BSSB-Info vom 25. August 2020
BSSB informiert
Start der Schießsportsaison unter Auflagen | 120 Minuten-Regelung gilt auch für den Wettkampfbereich | Sichere Durchführung von Versammlungen
Startschuss mit Auflagen: Bedingungen für den Wettkampfbetrieb Unsere Schießsportsaison steht vor der Tür:
Ab Herbst geht’s wieder los.
Ligabetrieb und Rundenwettkämpfe stehen in den Startblöcken – pandemiebedingt unter besonderen Auflagen.
Das Wichtigste nochmals kurz zusammengefasst:
Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten sind unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen möglich.
- In geschlossenen Räumen gelten jedoch Personenobergrenzen:
- Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen sind höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zuge-lassen;
- sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehal-ten werden kann, sind höchstens 200 Personen zugelassen.
- Zuschauer bleiben nach wie vor und ohne Ausnahme ausgeschlossen.
- Das Umkleiden im Innenbereich unserer Schießstände bzw. Schüt-zenheime ist hierbei unter Einhaltung des Mindestabstands gestattet.
Eine Zeitobergrenze, die sich aus den Vorgaben fürs Training ergibt:
Die Höchstdauer je Trainingseinheit in geschlossenen Räumen ist auf 120 Minuten beschränkt (gruppenbezogene Trainingsein-heiten). Danach und in den Trainingspausen ist für einen ausrei-chenden Frischluftaustausch zu sorgen.
- Diese Vorgabe fürs Training gilt nach Mitteilung des bayerischen Innenministeriums auch für den Wettkampf in geschlossenen Räumen: D.h. nach 120 Minuten muss in geschlossenen Räumen eine Pause eingelegt werden, die zum Durchlüften des Schießstandes genutzt wird. Die Pausenlänge orientiert sich an den vor Ort bestehenden Belüftungsmöglichkeiten.
- Nach der für die ausreichende Belüftung bzw. Versorgung mit Frischluft notwendigen Pause kann das Training bzw. der Wettkampf fortgesetzt werden.
Für den Wettkampf ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Der BSSB hat dieses auf den Schießbetrieb angewandt und seinen Mitgliedsvereinen auf der BSSB-Homepage zur Verfügung gestellt:
BSSB-Musterhygienekonzept Sport. Es muss weiter an die Bege-benheiten vor Ort angepasst werden.
Alles weiteren Details bitte im original BSSB-Schreiben hier lesen: ►PDF-Download