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Teillockdown verlängert | Sportschießen weiter nur im Freien und weiter zu zweit | Beim Böllern gelten die Sportregeln | Vereinsveranstaltungen und Gastrobetrieb bleiben untersagt | Eigenleistung am Schießstand jetzt nur in Gruppen mit fünf Personen | Aus- und Weiterbildungsprogramm des BSSB auch im Dezember ausgesetzt | Anträge zur Novemberhilfe jetzt möglich
Der in Bayern geltende „Teillockdown“ wird verlängert und teilweise verschärft. ![sad sad](https://cdn.ckeditor.com/4.7.3/full-all/plugins/smiley/images/sad_smile.png)
Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Sportschießen weiter nur im Freien und zu zweit
Es bleibt vorerst dabei:
Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur im Freien und nur allein, zu zweit (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Diese Regelung wurde bis einschließlich 20. Dezember 2020 verlängert.
Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist auch weiterhin unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig. Die Anwesenheit von Zuschauern bleibt weiter ausgeschlossen.
Und noch eines bleibt: Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt.
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