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► Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Aktuelle Neuigkeit direkt vom BSSB - PDF-Download...

Teillockdown verlängert | Sportschießen weiter nur im Freien und weiter zu zweit | Beim Böllern gelten die Sportregeln | Vereinsveranstaltungen und Gastrobetrieb bleiben untersagt | Eigenleistung am Schießstand jetzt nur in Gruppen mit fünf Personen | Aus- und Weiterbildungsprogramm des BSSB auch im Dezember ausgesetzt | Anträge zur Novemberhilfe jetzt möglich

Der in Bayern geltende „Teillockdown“ wird verlängert und teilweise verschärft. sad

Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Sportschießen weiter nur im Freien und zu zweit

Es bleibt vorerst dabei:

Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur im Freien und nur allein, zu zweit (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Diese Regelung wurde bis einschließlich 20. Dezember 2020 verlängert.

Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist auch weiterhin unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig. Die Anwesenheit von Zuschauern bleibt weiter ausgeschlossen.

Und noch eines bleibt: Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt.

HIER klicken und gesamte B

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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