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Ministerrat beschließt weitere Erleichterungen für den Sport: Zuschauer erlaubt

BSSB informiert

  • Weitere Erleichterungen für den Sport beschlossen 
  • Zuschauer ab 19. September 2020 unter Auflagen erlaubt 
  • BSSB-Musterhygienekonzept Wettkampf angepasst
  • Schankwirtschaften ab 19. September 2020 zugelassen

Der Bayerische Ministerrat hat bei den Infektionsschutzmaßnahmen aktuell weitere Erleichterungen für unseren Sport beschlossen:

Zuschauer sind unter besonderen Auflagen und Personenobergrenzen ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt!

Die Regelungen werden entsprechend den Vorgaben für kulturelle Veranstaltungen erstellt:

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind damit 100 Zuschauer zu-gelassen und unter freiem Himmel höchstens 200.
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen kön-nen 200 Zuschauer in geschlossenen Räumen und bis zu 400 unter freiem Himmel dabei sein.
  • Darüber hinaus gilt für Zuschauer eine Maskenpflicht auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beziehungsweise solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. BSSB-

Musterhygienekonzept für Wettkämpfe ab 19. September 2020

Die ab dem 19. September 2020 geltende, neue Regelung für Zuschauer haben wir in unserem BSSB-Musterhygienekonzept für Wettkämpfe bereits umgesetzt. Eine entsprechende Version mit Stand 19-09-2020 steht auf unserer Homepage schon jetzt zur Verfügung:

► Musterhygienekonzept für Wettkämpfe – Stand 19-09-2020

Bis zum 19. September gilt die aktuelle Version

hier klicken und weiterlesen...

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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