BSSB-Info vom 13. Mai 2020
Hier das offizielle Schreiben als PDF-Download...
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,
im Anhang übersende ich Euch aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf unseren Schießsport.
Besonders freut es mich, dass ich Euch mitteilen kann, dass neben unseren reinen Freiluftdisziplinen ab sofort auch wieder auf unseren halboffenen/teilgedeckten Schießständen (unter Auflagen) geschossen werden darf. Im Nachgang zu meinem Telefonat mit unserem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann haben wir zwischenzeitlich die entsprechende Bestätigung erhalten.
Alle weiteren Einzelheiten und zu beachtenden Voraussetzungen findet Ihr im Anhang und auf unserer Homepage.
Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian Kühn
1. Landesschützenmeister
BSSB informiert
Schießsport und Pandemie │ Rechtslage in Bayern │ kontaktloser Schießsport im Freien und in halboffenen/teilgedeckten Schießständen ist möglich │ Umbauten am Schützenheim in Eigenleistung
Was gilt in Bayern?
Auch, wenn in anderen Bundesländern anderes gilt – in Bayern gilt aktuell die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die in der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 12.