BSSB-Info vom 2. Dezember 2020 - PDF-Download
BSSB informiert
Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft | Teillockdown verlängert und verschärft | Sportschießen derzeit nur für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich
Die Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) ist gestern in Kraft getreten.
Der in Bayern geltende „Teillockdown“ ist hiernach verlängert und verschärft.
Unser Sportschießen ist ab sofort – mit Ausnahme des Leistungssports – indoor wie jetzt auch unter freiem Himmel untersagt. Dieses Verbot erweitert den noch am 26. November 2020 von der Bayerischen Staatskanzlei kommunizierten Beschluss des Bayerischen Kabinetts, wonach die Sportstätten indoor geschlossen sind. Unsere BSSB-Info vom 27. November 2020 ist an diesem Punkt entsprechend ebenfalls zu aktualisieren.
- Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 20. Dezember 2020. Sportschießen derzeit nur noch für Berufsund Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich
- Der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten ist – über das bislang schon geltende indoor-Verbot hinausgehend – nun auch unter freiem Himmel untersagt. D.h., dass wir unser Sportschießen derzeit nicht mehr ausüben können.
- Die Ausnahme bildet der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader: Dieser ist auch weiterhin unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig. Die Anwesenheit von Zuschauern bleibt weiter ausgeschlossen.
- Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon – je nach 7-Tage-Inzidenz – abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt!
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