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Gaumeisterschaft: Sportordnung ist verbindlich

Wichtige Information für alle im Gau Oberfranken Süd

Liebe Schützinnen und Schützen,

gestern waren die Gausportleiterin Christa Häußinger und ich zur Bezirksvorstandssitzung eingeladen und sind natürlich auch nach Pettstadt zu dieser wichtigen Veranstaltung gefahren.
Wir nahmen die Gelegenheit war, um unsere Terminplanung der Gaumeisterschaft zu klären.
Es gab in der Vergangenheit eine mündliche Vereinbarung mit dem BSSB, dass wir im Gau Oberfranken Süd ausnahmsweise schon Ende September mit der Gaumeisterschaft beginnen dürfen. 
Dies wurde bis gestern stillschweigend toleriert.
Uns wurde offiziell seitens der Bezirkssportleitung mitgeteilt, dass sich jeder an die Sportordnung zu halten hat und dass es keine Ausnahmen gibt.

In der Sportordnung steht:
 
0.1.5 Sportjahr
Das Sportjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Den Landesverbänden ist es freigestellt, Meisterschaften unterhalb der Landesmeisterschaft bereits bis zu drei Monate vor Beginn des Sportjahres schießen zu lassen.

Das bedeutet konkret für unsere Gaumeisterschaft (= Meisterschaft unterhalb der Landesmeisterschaft), dass wir am 01.10.2020 die Gaumeisterschaft 2021 starten dürfen.
Die Konsequenz wäre, wenn wir uns nicht an die Sportordnung halten, dass bei einem Protest jedes Ergebnis vom BSSB annuliert werden kann und somit jede Weiterqualifikation gefärdert ist.
Diese Verantwortung kann und darf niemand im Gau übernehmen - auch kein ausführender Verein darf solch eine Verantwortung übernehmen.

Auch wenn wir in diesem Jahr uns mit Hygienebestimmungen und allen möglichen Sondervorschriften bezüglich Corona auseinandersetzen müssen. 
Es könnten vielleicht Argumente sein, die eine vorzeitige Gaumeisterschaft gerechtfertigen würden.
Aber das machen wir jetzt nicht, weil wir in unserem Gau Top Sportlerinnen und Sportler haben, die sich immer weiterqualifizieren und immer auf den oberen Plätzen sind.
Da wäre sicher jeder enttäuscht, wenn aufgrund eine Terminunstimmigkeit rückwirkend ein Titel bei der bayerischen oder deutschen Meisterschaft aberkannt würde.

Das gesamte Gauschützenmeisteramt nimmt sich jetzt der neuen Organisation der Gaumeisterschaft 2021 an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der bereits bekannt gegebene Terminplan in dieser Form so nicht umgesetzt werden kann.

Eine neue Terminübersicht kommt so schnell, wie möglich. Jede Disziplin, für die Sie sich zur Gaumeisterschaft angemeldet haben, versuchen wir im Gau auch durchzuführen.

Es sind jetzt alle Vereine gefordert. Wir sitzen alle im selben Boot. Deshalb sind auch alle Vereine gefragt, die Teilnehmer gemeldet haben, dass die Gaumeisterschaft durchgeführt wird. 

Die Gaumeisterschaften, die im Landkreis Kulmbach geplant sind, werden diese Woche geklärt. Die momentane Corona-Situation im Landkreis Kulmbach fordert alle.

Wir werden uns diesen Herausforderungen stellen und wir werden es auch schaffen - denn die Bezirksmeisterschaften sind ca. Ende März 2021 und wir müssen im Gau nur vor dem Beginn der Bezirksmeisterschaften unsere Gaumeisterschaft abgeschlossen haben und die Ergebnisse an den Bezirk melden.

Jetzt wäre es großartig, wenn Sie sich mit uns beraten. Dafür darf jeder aus unserem Gau an den öffentlichen online Besprechungen des Gauschützenmeisteramts teilnehmen. Rufen Sie mich direkt an und erfragen den Termin.

Wir berichten immer zeitnah über diese Internetseite und wenn notwendig auch direkt per E-Mail über das ZMI.
Deshalb heute noch einmal die große Bitte: Aktualisieren Sie immer Ihre Daten im ZMI. Sie profitieren nur davon.

 

 

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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