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16.07.2024: Informationen für die Beantragung der Startrechtsänderungen

Info direkt vom BSSB:

Informationen zu Änderungen für das Sportjahr 2025

Wie jedes Jahr können bis zum 15.08. Startrechtsänderungen für das kommende Sportjahr vorgenommen werden.
Die Änderungen können entweder per schriftlichem Antrag oder online über Ihren persönlichen MeinBSSB-Account beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen für die Beantragung der Startrechtsänderungen:

Schriftliche Anträge müssen vom Antragsteller und dem Vorstand des Erstvereins unterschrieben werden und sind bis spätestens 15.08. beim örtlich zuständigen Schützengau einzureichen.
Alte Schützenausweise bzw. Verlusterklärungen müssen dem Antrag nicht mehr beigefügt werden. Der alte Ausweis kann selbstständig vernichtet werden.

Änderungen, die direkt online über MeinBSSB durchgeführt werden sind bis spätestens 15.09. möglich und bedürfen keinem zusätzlichen Papierantrag.

Bitte beachten: Sollten mehrere Anträge über MeinBSSB abgeschickt werden, wird immer nur der aktuellste Antrag bearbeitet. Die vorher abgesendeten Anträge werden ungültig.

Änderungsanträge werden vom BSSB in der Regel tagesaktuell bearbeitet. Aufgrund der hohen Antragszahlen im Änderungszeitraum für das kommende Sportjahr kann es jedoch zu kleineren Verzögerungen kommen.

Die neuen Startrechte erscheinen in Ihrem digitalen Schützenausweis, sobald die neuen Passdaten freigegeben wurden.
 

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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