Eine Info direkt vom BSSB
Antragsfrist Vereinspauschale.
Vereinspauschale 2024:
Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen (Lizenzen in Kopie) spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres für das die Zuwendung beantragt wird, bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein (Ausschlussfrist).
HINWEIS: Einen Hinweis des Staatsministeriums aufgreifend, bitten wir darum, 2024 ALLE im Verein vorhandenen DOSB-Trainer-A-, B-, C- DOSB-Jugendleiter- und Vereinsmanager-C-Lizenzen (ungeachtet der bisherigen Kappungsgrenze) bei der Beantragung der Vereinspauschale einzureichen!
Weitere Informationen zur Vereinspauschale finden Sie auf dem BSSB-Webportal.