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BSSB-Mitteilung zur GEMA
Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen │ Meldung bei der GEMA ab 5. April möglich
Das bayerische Kabinett hatte in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 das Sozialministerium ermächtigt, einen Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen, der Ehrenamtlichen in Bayern zukünftig ermöglichen soll, Musikveranstaltungen ohne Zahlungen von GEMA-Gebühren durchzuführen, wenn diese für Besucher kostenlos sind. Nun ist der Vertrag unterzeichnet und die Förderung festgelegt.
Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf und Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, unterzeichneten am 27. März 2023 im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die entsprechende Vereinbarung: Hiernach gilt:
- Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr.
- Dies gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern.
- Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April auf dem Portal der GEMA anmelden.
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Hier der Link zur Info des bayerischen Sozialministeriums
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