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Aktuelle Informationen zum DOSB-Förderprogramm, Vereinspauschale und Energiepreiszuschuss

BSSB informiert - Aktuelle Informationen zum DOSB-Förderprogramm, Vereinspauschale und Energiepreiszuschuss


DOSB-Förderprogramm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“: Antragsfähigkeit der bayerischen Schützenvereine bestätigt, Antragsformulare angepasst


Nach den schmerzlichen Einschnitten der Pandemie müssen sich unsere Schützenvereine nun den Herausforderungen der Energiekrise mit teils horrend gestiegenen Energiekosten für Schützenheime und Schießstätten stellen. Finanzielle Förderung tut Not.

Das Förderprogramm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) kann helfen – dies hat eine Prüfung des BSSB ergeben.

Auf dringliche Anfrage des BSSB hin wurde aktuell unter Hinzuziehung des DOSB und des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB) vom Bundesverwaltungsamt die Antragsfähigkeit der bayerischen Schützenvereine und Schützengesellschaften bestätigt. Dies schafft Klarheit bei der Antragsfähigkeit unserer BSSB-Mitgliedsvereine und verhindert abschlägige Antragsbearbeitungen aus Gründen formaler Unsicherheit.

Nun sind auch die digitalen Antragsformulare angepasst: Neben der Zugehörigkeit zu den Landessportbünden ist jetzt auch die Zugehörigkeit zum BSSB als eigenständigen Landesverband anzuwählen.

Hier die aktuellen Förderprogramme im Überblick:

„Sporttage sind Feiertage“: DOSB-Sportförderung für Vereine

  • Modul 1 der Säule 2 des Programms richtet sich ausdrücklich an die Sportvereine vor Ort: „Starke Aktionen von Starken Vereinen – Sporttage sind Feiertage (4000x1000)“.
  • Ziel ist die Mitgliederakquise und Mitgliederbindung. U.a. werden Vereinsevents wie Tage der offenen Tür, Aktionstage, Schnupperkurse oder Kooperationen mit Schulen gesponsert.
  • Hierzu die Veröffentlichung des Deutschen Olympischen Sportbunds: „4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen mit weiteren Settings, für themenspezifische Projekte mit z. B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport [...] beim DOSB beantragen und erhalten.“
  • Die Antragsfrist läuft bis zum Juli 2023.
  • Hier der Link direkt zum Modul: https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#akkordeon-34733
  • Hier der Link zum dazugehörenden Antragsportal: https://foerderportal.dosb.de/


„Sportvereinsschecks“: DOSB-Sportförderung für Privatpersonen

  • Zusätzlich gibt’s beim DOSB auch eine Förderung, die insbesondere die Menschen für den Sport gewinnen will, die lange nicht mehr oder noch nie Sport getrieben haben: „Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinsschecks“. Hier sollen Menschen angesprochen werden, die in den Sport- bzw. Schützenvereinen bisher nicht vertreten waren.
  • Hierzu stehen 150.000 Sportvereinschecks zum Download zur Verfügung. Sie können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft in Höhe von 40 € in Sport- bzw. Schützenvereinen eingelöst werden.
  • Jede Person kann nur einen Sportvereinsscheck herunterladen. Die Person darf auch bisher kein Mitglied im ausgewählten Sport- bzw. Schützenverein sein. Die Downloadmöglichkeit läuft bis zum 31. August 2023. Hier der Link zum Download des Sportvereinsschecks für Privatpersonen: https://foerderportal.dosb.de/gutscheinaktion/sportvereinsscheck/
  • Es wird kein Geld an Privatpersonen ausgezahlt, nur Sport- bzw. Schützenvereine können die Sportvereinsschecks beim DOSB einlösen: Die Sport- bzw. Schützenvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen in digitaler oder gedruckter Form ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von 10 Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über das Förderportal einreichen, um die Erstattung von 40 Euro zu erhalten: https://foerderportal.dosb.de/foerderfinderangebote/ Die letzte Möglichkeit hierfür ist der 31. Oktober 2023.

Weiterführende Informationen, Aktualisierungen und Ansprechpartner zum gesamten Förderprogramm „ReStart – Sport bewegt Deutschland / Durchstarten in Deinem Verein“ finden sich auf den diesbezüglichen Internetseiten des DOSB.


Bitte beachten Sie: Antragsfrist Vereinspauschale bis 15. März verlängert

Die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale war ein erster, wichtiger Schritt, um unseren Schützenvereinen in der Energiekrise finanziell unter die Arme zu greifen. Nun informiert das bayerische Innen- und Sportministerium, dass die Antragsfrist für die Beantragung der Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 um zwei Wochen, d.h. bis einschließlich 15. März 2023, verlängert wurde. Die weiteren Vorlagefristen werden ebenfalls um zwei Wochen verschoben.

Alles Nähere zur Vereinspauschale finden Sie auf unserem BSSB-Webportal – Punkt Sportförderung.


Bayerischer Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

Das bayerische Innen- und Sportministerium erarbeitet aktuell die Förderrichtlinien zu einem weiteren Förderprogramm, das unseren Schützenvereinen und Schützengesellschaften in der Energiekrise helfen kann: dem Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine. Das Programm umfasst einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine in Höhe von bis zu 80 % der einfachen Vereinspauschale des Jahres 2023. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses soll zeitgleich mit der Vereinspauschale 2023 erfolgen.

Das Innenministerium kündigt an, über die konkreten Antragsvoraussetzungen und -fristen zeitgerecht zu unterrichten. Sobald uns Neues bekannt wird, werden wir über unsere Verbandsmedien weiter informieren.
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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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