Info direkt vom BSSB:
Gutscheinprogramm "Mach mit" - wichtige Information für Vereine
Das Gutscheinprogramm „Mach mit“ der bayerischen Staatsregierung läuft noch bis zum 13.09.2022.
Bis zu diesem Stichtag ist es für die Vereine noch möglich eingereichte Gutscheine von Neumitgliedern im Grundschulalter zu erfassen. Die letzte Meldung der eingegangenen Gutscheine an die zuständigen Regierungen erfolgt am 15.09.2022 durch den BSSB. Wir bitten daher darum Neumitglieder mit Gutschein zeitnah, möglichst bis Anfang September zu melden, damit alle Meldungen berücksichtigt werden können.
Die Gutscheine müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Alle Vereine, die Gutscheine an den BSSB gemeldet haben, müssen bis spätestens 31.10.2022 eine Verwendungsbestätigung über die erhaltenen Zuwendungen beim BSSB vorlegen. Diese Bestätigungen werden anschließend gesammelt vom BSSB an die jeweils zuständige Regierung weitergeleitet. Die Verwendungsbestätigung finden Sie unter https://www.stmi.bayern.de/sug/sport/foerderung/mach-mit/index.php
Bitte reichen Sie die Verwendungsbestätigung ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 31.10.2022 per Post oder E-Mail (gutscheinprogramm@bssb.bayern) beim BSSB ein.
Die Regierungen überprüfen bei allen Meldungen stichprobenartig, ob ein Gutschein vorliegt sowie ob die auf dem Gutschein angegebenen Daten mit den im Antrag angegebenen Daten übereinstimmen. Wir weisen daher nochmals auf die Aufbewahrungspflicht der Gutscheine hin.