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BSSB-Info: Waffenrechtsänderungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,

seit September dieses Jahres sind nun alle Regelungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Wesentlich für uns Sportschützen sind u. a. die Neuerungen zur Prüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses. Der BSSB war bestrebt, gemeinsam mit dem bayerischen Innenministerium einen praktikablen Weg für unsere Mitglieder zu finden.

Alle Einzelheiten hierzu sowie Links zu entsprechenden Mustervorlagen findet Ihr in den Erläuterungen im Anhang.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Mit bayerischem Schützengruß

Christian Kühn

1. Landesschützenmeister

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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