Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,
seit September dieses Jahres sind nun alle Regelungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Wesentlich für uns Sportschützen sind u. a. die Neuerungen zur Prüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses. Der BSSB war bestrebt, gemeinsam mit dem bayerischen Innenministerium einen praktikablen Weg für unsere Mitglieder zu finden.
Alle Einzelheiten hierzu sowie Links zu entsprechenden Mustervorlagen findet Ihr in den Erläuterungen im Anhang.
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian Kühn
1. Landesschützenmeister