Hallo Schützenfreunde,
wir möchten nochmals auf die Abgabefrist 15.08.2021 für Passänderungen hinweisen, die das neue Sportjahr 2021/2022 betreffen.
Es wären die Änderungen bei Startrechten für RWK und Gaumeisterschaften, oder bei Vereinswechsel.
Für Namensänderungen, Verlust und Neumitglieder bestehen keine Abgabetermine und können jederzeit erfolgen.
Das wichtigste in Kurzfassung:
Passanträge sind über ZMI zu erfassen und zu beantragen. Alle erforderlichen Vordrucke können fertig ausgefüllt über ZMI erzeugt und gedruckt werden.
Die unterschriebenen und gestempelten Original-Anträge mit altem Ausweis sind per Post zu zu senden.
Bei Verlust des Ausweises ist zusätzlich zum Antrag eine vom Schützen und Verein unterschriebene Verlusterklärung beizufügen.
Gleiches gilt bei Vereinswechsel. Die ggf. notwendige Verlusterklärung muss in diesem Fall noch vom alten Erstverein unterschrieben werden.
Sofern hierzu noch Fragen wären, bitte rechtzeitig vor dem Abgabetermin melden.
Ich gebe gerne Hilfestellung.
mit Schützengruß
Klaus Burger