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Abgabefrist 15.08.2021 für Passänderungen

Hallo Schützenfreunde,

wir möchten nochmals auf die Abgabefrist 15.08.2021 für Passänderungen hinweisen, die das neue Sportjahr 2021/2022 betreffen.

Es wären die Änderungen bei Startrechten für RWK und Gaumeisterschaften, oder bei Vereinswechsel.
Für Namensänderungen, Verlust und Neumitglieder bestehen keine Abgabetermine und können jederzeit erfolgen.

Das wichtigste in Kurzfassung:
Passanträge sind über ZMI zu erfassen und zu beantragen. Alle erforderlichen Vordrucke können fertig ausgefüllt über ZMI erzeugt und gedruckt werden.


Die unterschriebenen und gestempelten Original-Anträge mit altem Ausweis sind per Post zu zu senden.
Bei Verlust des Ausweises ist zusätzlich zum Antrag eine vom Schützen und Verein unterschriebene Verlusterklärung beizufügen.
Gleiches gilt bei Vereinswechsel. Die ggf. notwendige Verlusterklärung muss in diesem Fall noch vom alten Erstverein unterschrieben werden.

Sofern hierzu noch Fragen wären, bitte rechtzeitig vor dem Abgabetermin melden.
Ich gebe gerne Hilfestellung.

mit Schützengruß
Klaus Burger

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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