header1-gau-aktuell
blockHeaderEditIcon
Hauptmenue
blockHeaderEditIcon

text-hinweis-nutzung-nur-wenn-angemeldet
blockHeaderEditIcon

Hinweis für Nutzer unserer Internetseiten: Bitte hier klicken und anmelden (ggf. Passwort anfordern)...

link-rwk-fwk
blockHeaderEditIcon
link-gaumeisterschaft-gmshooting
blockHeaderEditIcon
rss-feed
blockHeaderEditIcon

Bekommen Sie per RSS-Feed alle aktuellen Neuigkeiten automatisch in Outlook:

RSS Feed vom Gau ... hier

Hilfe zum Abbonieren des RSS Feeds ... hier

Informationen zum Nationalen Waffenregister

Waffenrecht - Auszug aus der aktuellen Schützenzeitung:

Informationen zum Nationalen Waffenregister

Das Nationale Waffenregister (NWR) informiert alle privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 1. September 2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen, elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Dies erfolgt mittels einer WaffenIdentifikationsnummer (ID).

Das hat zur Folge, dass Sportschützen ihre Sportgeräte ohne eine solche Waffen-ID nicht mehr zur Reparatur geben können.

Aus diesem Grunde rät der DSB dringend jedem Sportschützen, die entsprechenden IDs bei der Ordnungsbehörde abzufragen, um Verzögerungen bei der Waffenreparatur zu vermeiden.
Außerdem ist die Waffen-ID notwendig für die Abwicklung von An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern oder auch von privat an privat.

Die Identifikationsnummern sind bei der Umschreibung der Sportgeräte der Behörde zwingend mitzuteilen. 

Ergänzende Info:

Der Infoflyer des Nationalen Waffenregisters liefert eine gute Übersicht und beantwortet Fragen. Hier klicken und herunterladen...

Facebook Twitter Xing
headline - suche
blockHeaderEditIcon

Suchfunktion über diese Internetseiten:

Suche
blockHeaderEditIcon
slider-werbung
blockHeaderEditIcon

2023-text-sprechstunde-waffenrecht__neu
blockHeaderEditIcon

Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

slider-werbung2
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*