- Wiedereinstieg in den Schießsport | 7-Tage-Inzidenzregeln | Eigenleistung am Schießstand | Lehrgänge in Präsenz ab 15. März | weitere Öffnungsschritte vorgesehen
- Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister, Gausportleiterinnen und Gausportleiter, Vereine, Landesehrenmitglieder, Landesreferenten, Hauptamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,
beigeschlossen informieren wir Euch über die aktuellen Regelungen der nun geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wie bereits angekündigt, ist der Schießsport nun zunächst im Freien unter inzidenzwertabhängigen Einschränkungen wieder möglich. Ebenso sind ab 15.03.2021 bei Einhalten des entsprechenden Inzidenzwerts auch wieder Aus- und Weiterbildungen in Präsenz möglich.
Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian Kühn
1. Landesschützenmeister
Die neue Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist da:
Während unser Sport- und Lehrgangsbetrieb gestaffelt nach 7-Tage-Inzidenzen wieder starten können, sind Vereinsversammlungen und Gastrobetrieb an unseren Schützenhäusern vorerst noch nicht möglich. Was mit Blick aufs Sport- und Böllerschießen ab wann und ab welcher 7-Tage-Inzidenz gilt, haben wir für Sie kurz zusammengefasst...
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