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Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern Ausschreibung

Info direkt vom BSSB:

„Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“: Ab 18. Januar bis 28. März 2021 bewerben und Förderantrag stellen!

Gutes tun und sich für andere einsetzen. Das verdient Unterstützung! Auch in 2021 schreibt die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine bayernweite Projektausschreibung aus. Vom 18. Januar bis 28. März 2021 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Ideenträger und Initiativen für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 5.000 Euro bewerben.

Mitmachen können alle, die ein Projekt oder eine Idee zum Thema „Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“ umsetzen möchten, mit ehrenamtlichem Einsatz digitale Möglichkeiten im Rahmen ihrer Projekte nutzen, neue Ideen für digitale Engagementformen haben oder digitale Kompetenzen - z.B. zwischen den Generationen - fördern.
Bewerben Sie sich ab dem 18. Januar 2021 hier ...

Hier könnte jeder Verein im Gau überlegen, ob und was gemacht werden könnte. 

Was wird gefördert?

  • Die Umsetzung ehrenamtlich getragener Projekte und Ideen, sofern sie neuartig sind und die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Bayern stärken.
  • Fort- und Weiterbildungen für Ehrenamtliche, den Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch und die Vernetzung untereinander.
  • Den Ausbau, die Stärkung und Weiterentwicklung der Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement, z.B. durch die Unterstützung von Vereinsgründungen.
  • Die Stärkung der Anerkennungskultur für Bürgerschaftliches Engagement, z.B. durch die Unterstützung von Preisen oder Veranstaltungen zur Würdigung von Ehrenamtlichen.
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Bürgerschaftlichen Engagements sowie Maßnahmen zum Einsatz neuer Medien oder neuer Technologien im Bereich Bürgerschaftlichen Engagements.
  • Wissenschaftliche Forschung zum Bürgerschaftlichen Engagement z.B. in Form einer Studie, Befragung oder Doktorarbeit und die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben.
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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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